Für Fahrzeuge der Stadt- und Economy-Klasse beträgt das Mindestalter 23 Jahre, für größere Limousinen, Premium-Modelle, SUVs und Nutzfahrzeuge 25 Jahre. Außerdem muss der Führerschein seit mindestens zwei Jahren gültig sein. Für Fahrerinnen und Fahrer zwischen 23 und 25 Jahren kann ein Jungfahrerzuschlag anfallen.